Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

Merkzeichen B – Berechtigung für eine ständige Begleitung

Rechtsstand: 29.09.2026

Amtlicher Text

§ 229 Abs. 2 SGB IX

Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder für andere darstellt.

Quelle: § 229 Abs. 2 SGB IX. Ergänzende Bewertungsmaßstäbe: Anlage zu § 2 VersMedV, Teil D Nr. 2.
Versorgungsmedizinische Grundsätze – Kommentar
Redaktioneller Kommentar

Merkzeichen B – Berechtigung für eine ständige Begleitung

Systematische Kommentierung mit Rechtsprechung und praxisbezogenen Abgrenzungskriterien.

Das Merkzeichen B kennzeichnet die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Maßgeblich ist nach § 229 Abs. 2 SGB IX, ob ein schwerbehinderter Mensch bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge seiner Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist. Die Feststellung bedeutet nach § 229 Abs. 2 Satz 2 SGB IX ausdrücklich nicht, dass die betroffene Person ohne Begleitung eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

Teil D Nr. 2 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze konkretisiert den Hilfebedarf: relevant sind insbesondere Hilfen beim Einsteigen, Aussteigen, während der Fahrt sowie Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen. Nach der heute maßgeblichen Systematik knüpft B an die Voraussetzungen der Merkzeichen G, Gl oder H an.

Kurz gesagt

Nicht jede sinnvolle oder gelegentlich hilfreiche Begleitung genügt. Entscheidend ist ein objektiv nachvollziehbarer, behinderungsbedingter und regelmäßig auftretender Hilfebedarf gerade bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

1. Prüfungsschema für das Merkzeichen B

PrüfschrittFrageBedeutung
1. SchwerbehinderungLiegt ein GdB von mindestens 50 vor?B ist ein Merkzeichen für schwerbehinderte Menschen.
2. AnknüpfungsmerkzeichenLiegen die Voraussetzungen von G, Gl oder H vor?Die Rechtsprechung behandelt diese Anknüpfung als eigenständige Voraussetzung. Eine isolierte Feststellung von B ohne G/Gl/H wird abgelehnt.
3. Behinderungsbedingter HilfebedarfIst die Person infolge ihrer Behinderung auf Hilfe angewiesen?Alter, bloße Unsicherheit oder subjektiver Wunsch nach Begleitung reichen nicht.
4. Bezug zur ÖPNV-NutzungWird Hilfe beim Ein-/Aussteigen, während der Fahrt oder zur Orientierung benötigt?Allgemeine Unterstützung im Alltag genügt nicht ohne konkreten Bezug zur Verkehrsmittelnutzung.
5. RegelmäßigkeitTritt der Hilfebedarf mit ausreichender Häufigkeit und Dauer auf?Nur vereinzelte oder rein hypothetische Notfälle reichen nicht. Eine starre mathematische Häufigkeitsgrenze gibt es aber nicht.

Besonders wichtig ist die Verzahnung mit G, Gl oder H. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass G nicht erstmals im reinen B-Verfahren gerichtlich „inzident“ festgestellt werden darf. Das BSG hat die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde lediglich aus prozessualen Gründen verworfen und damit keine neue materielle Leitentscheidung geschaffen.

2. Was bedeutet „regelmäßig“?

„Regelmäßig“ ist nicht mit „bei jeder einzelnen Fahrt“ gleichzusetzen. Ebenso wenig genügt aber eine Begleitung, die nur gelegentlich vorsorglich oder in seltenen Ausnahmefällen sinnvoll erscheint. Entscheidend ist eine auf Dauer angelegte, im typischen Nutzungsverhalten wiederkehrende Hilfebedürftigkeit.

Das Bayerische LSG hat 2025 ausdrücklich entschieden, dass nur vereinzelt erforderliche Hilfe nicht genügt. Ältere Entscheidungen verneinten B bei ein- bis zweimal wöchentlichen Gehstörungen oder bei einer dreimal wöchentlichen Dialyse mit nur möglicher Schwindelgefahr. Demgegenüber bejahte das LSG Saarland B bei unvorhersehbaren Husten- und Zyanoseattacken, die bis zu sechsmal täglich auftreten konnten. Das SG Düsseldorf hat in einem positiven Asperger-Fall darauf abgestellt, dass eine Begleitperson jedenfalls in stark frequentierten Verkehrsmitteln regelmäßig erforderlich war.

Keine starre Zahl: Aus der Rechtsprechung lässt sich keine belastbare Regel „x-mal pro Woche = B“ ableiten. Häufigkeit, Vorhersehbarkeit, Schwere der Situation und die typische Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind gemeinsam zu würdigen.

3. Welche Hilfe zählt?

Teil D Nr. 2 VMG nennt drei Kernbereiche: Hilfe beim Ein- und Aussteigen, Hilfe während der Fahrt und Hilfe zum Ausgleich von Orientierungsstörungen. Dazu können körperliches Stützen, Sicherung beim Anfahren oder Bremsen, Hilfe bei der Auswahl des richtigen Bahnsteigs oder Verkehrsmittels, Reaktion auf Fahrplanänderungen sowie – bei psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen – eine notwendige unmittelbare Intervention gehören.

Die Hilfe muss objektiv erforderlich sein. Dass sich jemand mit Begleitung sicherer fühlt, dass eine Begleitperson gelegentlich organisatorisch nützlich wäre oder dass sie an einem Zielort außerhalb des Verkehrsmittels benötigt wird, reicht nicht ohne Weiteres.

4. Verkehrsmittelspezifischer Hilfebedarf

Die neuere Rechtsprechung zieht hier eine wichtige Grenze. Das Hessische LSG und das LSG Baden-Württemberg verlangen, dass sich der Begleitbedarf aus den konkreten Anforderungen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ergibt. Schwierigkeiten, die genauso am Arbeitsplatz, beim Einkaufen oder in Menschenmengen außerhalb des Verkehrs auftreten, sind nicht allein deshalb B-relevant.

Im Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 01.03.2024 reichte es gegen B, dass die Betroffene öffentliche Verkehrsmittel bereits ohne Begleitung benutzen konnte und in Überforderungssituationen ein beruhigendes Telefongespräch mit einer Vertrauensperson genügte. Anders liegt es, wenn gerade Einsteigen, Fahrt, Umsteigen, Orientierung oder der Umgang mit Änderungen ohne unmittelbar anwesende Begleitperson nicht bewältigt werden können.

5. Katalogfälle und funktionelle Gesamtschau

Teil D Nr. 2 c VMG nennt Querschnittgelähmte, Ohnhänder sowie bestimmte blinde, sehbehinderte, hörbehinderte, geistig behinderte und anfallskranke Menschen. Dieser Katalog ist nach dem LSG Baden-Württemberg nicht abschließend.

Die Entscheidung vom 22.03.2019 – L 8 SB 3550/18 – ist hierfür besonders wichtig. Danach können mehrere Beeinträchtigungen zusammen in einer funktionellen Gesamtschau dieselbe Schwere erreichen wie die Katalogfälle. Im konkreten Fall wirkten eine Fußheberparese mit häufigen Stürzen, kognitive Orientierungsprobleme, Herz-, Knie-, Wirbelsäulen- und weitere Funktionsstörungen zusammen. Entscheidend war die konkrete Fähigkeit, den öffentlichen Personennahverkehr allein zu benutzen.

6. Psychische Erkrankungen können Merkzeichen B begründen

Psychische oder psychosomatische Ursachen sind nicht ausgeschlossen. Aufbauend auf der BSG-Rechtsprechung zum umfassenden Behinderungsbegriff hat das LSG Niedersachsen-Bremen 2018 entschieden, dass auch eine psychotische Erkrankung B begründen kann, wenn die Person ohne Begleitung aufgrund unüberwindbarer psychischer Beeinträchtigungen öffentliche Verkehrsmittel praktisch nicht benutzen kann.

Positive Beispiele sind die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg zu psychotischen Orientierungsdefiziten und Panikreaktionen. Negativ fallen dagegen Fälle aus, in denen lediglich allgemeine soziale Unsicherheit, Menschenmengenangst oder eine außerhalb des Verkehrssystems ebenso auftretende Phobie besteht. Die Diagnose allein entscheidet daher nicht.

7. Autismus und Merkzeichen B

Auch bei Autismus gilt die funktionelle Betrachtung. Ein Autismus-Spektrum allein führt nicht automatisch zu B. Maßgeblich ist, ob die autismusbedingten Funktionsstörungen gerade die selbständige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel so beeinträchtigen, dass regelmäßig eine mitfahrende Begleitperson benötigt wird.

Das SG Aachen sprach B einem Förderschüler zu, weil eine autismusbedingte spezifische Orientierungsstörung vorlag. Das SG Düsseldorf bejahte B bei Asperger-Syndrom, wenn die Begleitperson insbesondere in stark frequentierten Verkehrsmitteln erforderlich war. Demgegenüber verneinten das LSG Niedersachsen-Bremen 2022 und das LSG Baden-Württemberg 2024 B bei jungen Erwachsenen, die vertraute Strecken selbständig bewältigen konnten bzw. deren Krisensituationen ohne mitfahrende Begleitperson beherrschbar waren.

8. Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Cochlea-Implantate

Gehörlosigkeit allein führt bei Erwachsenen nicht automatisch zu B. Die Rechtsprechung stellt auf die tatsächliche Kommunikations- und Orientierungsfähigkeit sowie auf vorhandene Ausgleichsmöglichkeiten ab. Nach Abschluss von Schule bzw. erster Ausbildung können sich die Verhältnisse wesentlich ändern, wenn ausreichende Orientierung und selbständige Verkehrsmittelnutzung erworben wurden.

Das BSG hat diese Linie bereits 1996 und 2003 geprägt. Spätere LSG-Entscheidungen berücksichtigen Lese- und Schreibfähigkeit, Karten, digitale Fahrpläne, GPS-Navigation und die tatsächliche Fähigkeit, selbständig zu reisen. Auch ein möglicher Ausfall eines Hörgeräts oder Cochlea-Implantats genügt nicht, wenn dadurch nur selten ein Hilfebedarf entstehen könnte.

Wichtig: Das 16. Lebensjahr ist keine automatische gesetzliche „Abschaltgrenze“ für B. Es ist insbesondere bei Hörbehinderungen ein Regel-Anknüpfungspunkt für die Prüfung erworbener Ausgleichs- und Orientierungsfähigkeiten. Entscheidend bleibt der konkrete Funktionszustand und bei einer Entziehung die nachgewiesene wesentliche Änderung.

9. Kinder: derselbe Krankheitsmaßstab wie bei Erwachsenen

Teil D Nr. 2 a VMG ordnet ausdrücklich an, dass auch bei Säuglingen und Kleinkindern dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen anzuwenden sind. Es ist deshalb nicht entscheidend, dass ein gesundes Kind gleichen Alters ohnehin nicht allein Bus oder Bahn benutzen würde.

Bei Diabetes führt das dazu, dass die altersbedingte Unfähigkeit eines Kindes zur selbständigen Insulinsteuerung für sich nicht genügt. Zu fragen ist, ob ein gedachter Erwachsener mit denselben krankheitsbedingten Stoffwechselschwankungen regelmäßig Hilfe im öffentlichen Verkehr bräuchte. Anders beim positiven Mukoviszidose-Fall: Die häufigen unvorhersehbaren Husten- und Zyanoseattacken hätten auch bei einem Erwachsenen einen Begleiter erforderlich gemacht.

10. Anfallsartige Ereignisse und Gefahren

Ältere Entscheidungen formulierten den Anspruch stark über die Vermeidung von Gefahren. Nach aktuellem § 229 Abs. 2 Satz 2 SGB IX bedeutet die Zuerkennung von B ausdrücklich nicht, dass eine unbegleitete Person als Gefahr für sich oder andere gilt. Gleichwohl können anfallsartige Ereignisse selbstverständlich einen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen.

Entscheidend sind Häufigkeit, Unvorhersehbarkeit, Schwere und die konkrete Hilfe, die eine Begleitperson leisten muss. Ein einmaliger Sturz oder eine lediglich latente Schockgefahr reichen regelmäßig nicht. Mehrfach tägliche, unvermittelt auftretende schwere Attacken können dagegen genügen.

11. Körperliche Einschränkungen, Festhalten und Sturzgefahr

B kann auch dann erforderlich sein, wenn eine Person zwar den Weg zur Haltestelle bewältigt, aber im Fahrzeug nicht sicher stehen, sich nicht festhalten oder nicht ohne Hilfe ein- und aussteigen kann. Das BSG hielt bereits 1988 bei fehlender Armbeweglichkeit die gesundheitlichen B-Voraussetzungen für gegeben, weil sich der Betroffene nicht sicher festhalten konnte. Das LSG Berlin-Brandenburg sprach B bei schwerem Parkinson wegen regelmäßig nötiger Hilfe beim Ein- und Aussteigen zu. Das SG Dortmund bejahte B bei Fortbewegung mit zwei Unterarmstützen und fehlender Möglichkeit zum sicheren Festhalten.

Demgegenüber genügte dem LSG Nordrhein-Westfalen ein einzelner Sturz beim Anfahren eines Zuges nicht. Auch die Behauptung, es müssten im ÖPNV regelmäßig Stufen überwunden werden, kann angesichts barrierefreier Zugänge nicht pauschal unterstellt werden.

12. Kein allgemeiner Mindest-GdB von 80 für Merkzeichen B

Für B existiert keine allgemeine zusätzliche GdB-Schwelle von 70 oder 80. Erforderlich ist Schwerbehinderteneigenschaft und die Anknüpfung an G, Gl oder H sowie der regelmäßige Hilfebedarf bei der Verkehrsmittelnutzung. Bestimmte GdB-Werte spielen lediglich innerhalb einzelner VMG-Regelbeispiele – etwa bei Orientierungsstörungen – eine Rolle.

Das SG Düsseldorf hat dies ausdrücklich hervorgehoben. Auch die funktionelle Gesamtschau des LSG Baden-Württemberg zeigt, dass nicht ein einzelner GdB-Wert, sondern die konkrete Wirkung der Funktionsstörungen auf die selbständige ÖPNV-Nutzung entscheidend ist.

13. Entziehung eines bereits festgestellten Merkzeichens B

Ist B bestandskräftig festgestellt, reicht die heutige Auffassung der Behörde, die frühere Zuerkennung sei falsch gewesen, für eine Aufhebung nach § 48 SGB X nicht. § 48 setzt eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse voraus. War die ursprüngliche Entscheidung von Anfang an rechtswidrig, ist grundsätzlich § 45 SGB X mit seinen Vertrauensschutz- und Ermessensanforderungen zu beachten.

Bei Gehörlosigkeit kann eine wesentliche Änderung etwa durch erworbene Kommunikations- und Orientierungsfähigkeiten nach Schul- oder Ausbildungsabschluss eintreten. Bei Autismus ist nicht die Volljährigkeit als solche entscheidend, sondern die tatsächliche Entwicklung: Kann die Person inzwischen vertraute ÖPNV-Strecken selbständig bewältigen, Krisen selbst steuern oder Hilfe anders erhalten, kann ein früherer B-Anspruch entfallen. Umgekehrt schützt die Bestandskraft eine frühere Feststellung, solange die für § 48 erforderliche Änderung nicht bewiesen ist.

14. Was sollte der behandelnde Arzt oder Sachverständige dokumentieren?

Eine pauschale Aussage wie „Begleitung erforderlich“ ist wenig aussagekräftig. Für die Prüfung des Merkzeichens B sollte möglichst konkret beschrieben werden:

ob Hilfe beim Einsteigen, Aussteigen, Umsteigen oder während der Fahrt nötig ist; wie häufig dies bei typischer ÖPNV-Nutzung vorkommt; ob die Person sich festhalten und einen sicheren Sitzplatz erreichen kann; ob sie den richtigen Bahnsteig, Bus, Zug und Ausstieg findet; wie sie auf Verspätungen oder Fahrplanänderungen reagiert; ob Panik, Autismus, kognitive Störungen oder Anfälle eine unmittelbar anwesende Person erforderlich machen; ob Telefon, Smartphone, Navigationshilfe, Hörhilfe, Rollator oder andere Hilfsmittel den Bedarf ausreichend kompensieren; sowie welche konkreten Folgen ohne Begleitperson eintreten.

15. Tatsachen, die für oder gegen B sprechen

Spricht eher für B

Regelmäßige körperliche Hilfe beim Ein-/Aussteigen; fehlende Möglichkeit zum sicheren Festhalten; wiederkehrende schwere Stürze; objektiv erhebliche Orientierungsstörung an Haltestellen/Bahnhöfen; Unfähigkeit, Fahrplanänderungen ohne anwesende Hilfe zu bewältigen; psychische Blockade, die ÖPNV-Nutzung ohne Begleitperson praktisch unmöglich macht; häufige unvorhersehbare schwere Anfälle; mehrere Funktionsstörungen, die sich bei der ÖPNV-Nutzung verstärken.

Spricht eher gegen B

Nur seltene Notfallsituationen; bloße subjektive Unsicherheit; Hilfe lediglich beim Einkaufen oder am Zielort; Probleme, die gleichermaßen außerhalb des Verkehrs auftreten; selbständige Nutzung vertrauter Strecken; ausreichende Kompensation durch Telefon/Smartphone/Hörhilfe; nur möglicher Ausfall technischer Hilfen; einmaliger Sturz; altersbedingter Begleitbedarf eines Kindes ohne krankheitsspezifisches Mehr.

16. Wichtige Entscheidungen zum Merkzeichen B

EntscheidungErgebnisBedeutung
Bayerisches Landessozialgericht
13.02.2025 – L 2 SB 102/24
B abgelehnt / entzogenVereinzelt mögliche Hilfe reicht nicht. Nach bestandskräftigem Entzug von G keine Inzidentprüfung; Gl/H ersetzen nicht den zusätzlich fehlenden regelmäßigen verkehrsmittelbezogenen Hilfebedarf.
Landessozialgericht Baden-Württemberg
01.03.2024 – L 8 SB 634/23
B abgelehnt / entzogenAsperger-Syndrom und Depression: allgemeine Überforderung oder soziale Interaktionsprobleme genügen nicht. Reicht im Krisenfall telefonische Beruhigung, ist eine mitfahrende Begleitperson nicht regelmäßig erforderlich.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
16.11.2022 – L 13 SB 120/21
B abgelehnt / entzogenAsperger-Autismus: nach Eintritt ins Erwachsenenalter nur noch gelegentliche Hilfe; vertraute Strecken mit ÖPNV selbständig, Krisen teils telefonisch beherrschbar. H entfiel und damit auch eine Anknüpfung für B.
Hessisches Landessozialgericht
21.09.2022 – L 3 SB 96/19
B abgelehnt / entzogenHilfebedarf muss an konkreten Bedingungen der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anknüpfen. Angst vor Menschenansammlungen oder Kontrollen als allgemein auftretende soziale Begleiterscheinung genügt nicht.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
14.04.2021 – L 13 SB 46/20
B abgelehnt / entzogenB kann nicht isoliert dazu benutzt werden, G erstmals gerichtlich inzident festzustellen. Zusätzlich war eine belastbare schwere Sehstörung nicht bewiesen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
13.03.2020 – L 13 SB 115/18
B abgelehnt / entzogenEin einmaliger Sturz im Zug begründet keine regelmäßige Hilfebedürftigkeit. Auch kann nicht generell unterstellt werden, dass bei ÖPNV-Nutzung regelmäßig Stufen überwunden werden müssen.
SG Aachen
18.02.2020 – S 18 SB 181/18
B zugesprochen / erhaltenAutismusbedingte Störung der Orientierungsfähigkeit eines Förderschülers machte bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe erforderlich; B zugesprochen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg
22.03.2019 – L 8 SB 3550/18
B zugesprochen / erhaltenKatalog des Teil D Nr. 2 VMG ist nicht abschließend. Mehrere Beeinträchtigungen können in funktioneller Gesamtschau B begründen, wenn sie die selbständige ÖPNV-Nutzung vergleichbar schwer beeinträchtigen.
SG Düsseldorf
23.05.2019 – S 4 SB 1110/14
B zugesprochen / erhaltenRegelmäßig bedeutet nach dieser SG-Entscheidung nicht ausnahmslos bei jeder Fahrt; Erforderlichkeit insbesondere in stark frequentierten Verkehrsmitteln kann genügen. Kein allgemeiner Mindest-GdB 80 für B.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
25.04.2018 – L 13 SB 127/16
B zugesprochen / erhaltenPsychische Erkrankungen sind nicht ausgeschlossen. Wenn eine psychotische Störung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Begleitperson wegen unüberwindbarer psychischer Beeinträchtigungen praktisch unmöglich macht, kann B vorliegen.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
08.03.2018 – L 13 SB 28/17
B zugesprochen / erhaltenBeim schweren Parkinson-Syndrom genügte der regelmäßig erforderliche Hilfebedarf beim Ein- und Aussteigen; B wurde ab Eintritt der Schwerbehinderteneigenschaft zugesprochen.
Sächsisches Landessozialgericht
30.01.2018 – L 9 SB 6/15
B abgelehnt / entzogenBeim Kind ist auf einen gedachten Erwachsenen mit denselben krankheitsbedingten Einschränkungen abzustellen. Altersbedingtes Unvermögen zur eigenständigen Insulinsteuerung begründet B nicht.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
27.11.2015 – L 13 SB 82/15
B zugesprochen / erhaltenPanik und psychotische Orientierungsdefizite machten Begleitung beim Ein-/Aussteigen und während der Fahrt erforderlich; G und B zugesprochen.
Bayerisches Landessozialgericht
28.07.2014 – L 3 SB 195/13
B abgelehnt / entzogenH bei insulinpflichtigem Diabetes führt nicht automatisch zu B. Die latente Gefahr einer Hypoglykämie genügt nicht; maßgeblich sind dieselben Kriterien wie bei einem Erwachsenen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg
21.02.2013 – L 6 SB 5788/11
B abgelehnt / entzogenNach Schul- und Ausbildungsabschluss reichen typische Kommunikationsprobleme Gehörloser nicht automatisch; Karten, Wegbeschreibungen und GPS können die Orientierung unterstützen.
Landessozialgericht für das Saarland
07.12.2004 – L 5 SB 100/03
B zugesprochen / erhaltenUnvorhersehbare Hustenattacken mit Zyanose bis zu mehrfach täglich begründeten regelmäßigen und dauerhaften Hilfebedarf; B bei Kind zugesprochen.
BSG
10.12.2003 – B 9 SB 4/02 R
B abgelehnt / entzogenH und B können nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung entfallen, wenn die früher typischen Hilfs- und Orientierungsbedürfnisse nicht mehr in gleicher Weise bestehen; Gl schafft keinen automatischen B-Anspruch.
Bayerisches Landessozialgericht
05.06.2002 – L 18 SB 29/01
B abgelehnt / entzogenEin- bis zweimal wöchentlich auftretende Gehstörungen genügten nicht. Erforderlich ist ein deutlich gravierenderer, auf Dauer angelegter Hilfebedarf.
BSG
12.11.1996 – 9 RVs 5/95
B abgelehnt / entzogenGrundlegend zur Entziehung von G und B bei Gehörlosen nach Reifung/16. Lebensjahr; tatsächliche und rechtliche Änderungen sind nach § 48 SGB X zu prüfen.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
17.10.1996 – L 4 Vs 145/95
B abgelehnt / entzogenDreimal wöchentliche Dialyse mit möglichem Schwindel danach genügte nicht; neben Regelmäßigkeit verlangte das Gericht ein auf Dauer vergleichbar gravierendes Begleiterfordernis.

17. Alle 52 ausgewerteten Entscheidungen und Grundsatzquellen

Die nachfolgende Tabelle enthält das gesamte für diese Auswertung herangezogene Korpus. Prozessuale BSG-Beschlüsse und Entscheidungen, die primär ein anderes Merkzeichen betreffen, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Jede Entscheidung ist einzeln abrufbar.

Alle 52 Entscheidungen anzeigen
DatumGericht / AktenzeichenFallgruppeBedeutung
27.01.2026Hessisches Landessozialgericht
L 3 SB 80/23 B abgelehnt / entzogen
Verfahren / BeweislastB scheitert schon daran, dass G, Gl oder H nicht nachgewiesen sind; zusätzlich Folgen verweigerter Begutachtung und zeitliche Zäsur durch neuen Änderungsantrag.
30.06.2025BSG
B 9 SB 9/25 B prozessual
NichtzulassungsbeschwerdeBeschwerde gegen BayLSG L 2 SB 102/24 als unzulässig verworfen; keine eigene materielle Leitentscheidung zu B.
13.02.2025Bayerisches Landessozialgericht
L 2 SB 102/24 B abgelehnt / entzogen
Gehörlosigkeit / Cochlea-ImplantateVereinzelt mögliche Hilfe reicht nicht. Nach bestandskräftigem Entzug von G keine Inzidentprüfung; Gl/H ersetzen nicht den zusätzlich fehlenden regelmäßigen verkehrsmittelbezogenen Hilfebedarf.
01.03.2024Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 8 SB 634/23 B abgelehnt / entzogen
Autismus / psychische ErkrankungAsperger-Syndrom und Depression: allgemeine Überforderung oder soziale Interaktionsprobleme genügen nicht. Reicht im Krisenfall telefonische Beruhigung, ist eine mitfahrende Begleitperson nicht regelmäßig erforderlich.
22.11.2023BSG
B 9 SB 18/23 B prozessual
Psychische Erkrankung / NichtzulassungNichtzulassungsbeschwerde gegen LSG Niedersachsen-Bremen L 5 SB 34/21 unzulässig; keine eigenständige materielle Entscheidung zu G oder B.
12.05.2023Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 5 SB 34/21 B abgelehnt / entzogen
Panik / AgoraphobiePanikstörung und Agoraphobie begründeten G nicht; ohne G, Gl oder H scheiterte damit auch B.
17.04.2023BSG
B 9 SB 46/22 B prozessual
Autismus / EntziehungNichtzulassungsbeschwerde gegen LSG Niedersachsen-Bremen L 13 SB 120/21 unzulässig; die materielle Beurteilung verbleibt bei der Vorinstanz.
16.11.2022Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 13 SB 120/21 B abgelehnt / entzogen
Autismus / ErwachsenwerdenAsperger-Autismus: nach Eintritt ins Erwachsenenalter nur noch gelegentliche Hilfe; vertraute Strecken mit ÖPNV selbständig, Krisen teils telefonisch beherrschbar. H entfiel und damit auch eine Anknüpfung für B.
21.09.2022Hessisches Landessozialgericht
L 3 SB 96/19 B abgelehnt / entzogen
Verkehrsmittelspezifischer HilfebedarfHilfebedarf muss an konkreten Bedingungen der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anknüpfen. Angst vor Menschenansammlungen oder Kontrollen als allgemein auftretende soziale Begleiterscheinung genügt nicht.
01.06.2022BSG
B 9 SB 6/22 B prozessual
Gehörlosigkeit / EntziehungNichtzulassungsbeschwerde gegen LSG Baden-Württemberg L 12 SB 1425/21 unzulässig; keine eigene materielle Neubestimmung der B-Voraussetzungen.
17.12.2021Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 12 SB 1425/21 B abgelehnt / entzogen
Gehörlosigkeit / AusbildungNach abgeschlossener Berufsausbildung keine regelmäßige verkehrsmittelbezogene Hilfe mehr. Möglicher Ausfall von Hörhilfen und bloße Notfallsituationen genügen nicht. Entziehung von B und H bestätigt.
09.12.2021SG Dortmund
S 54 SB 909/19 B zugesprochen / erhalten
Körperliche Behinderung / FesthaltenBei dauerhafter Nutzung zweier Unterarmstützen und fehlender Möglichkeit, sich im Bus oder Zug sicher festzuhalten, wurde B zugesprochen.
18.11.2021BSG
B 9 SB 34/21 B prozessual
G/Gl/H / InzidentprüfungNichtzulassungsbeschwerde zu LSG Niedersachsen-Bremen L 13 SB 46/20. Das BSG entschied nur über Zulassungsfragen; die Vorinstanz bleibt für die fehlende Inzidentprüfung von G maßgeblich.
10.06.2021Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 13 SB 120/21 prozessual
Autismus / ZwischenentscheidungFrühere Entscheidung im später mit Beschluss vom 16.11.2022 abgeschlossenen Verfahren über die Entziehung von H und B; ergänzende verfahrensbezogene Quelle.
14.04.2021Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 13 SB 46/20 B abgelehnt / entzogen
G/Gl/H / InzidentprüfungB kann nicht isoliert dazu benutzt werden, G erstmals gerichtlich inzident festzustellen. Zusätzlich war eine belastbare schwere Sehstörung nicht bewiesen.
09.09.2020Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 13 SB 40/17 B abgelehnt / entzogen
Gehörlosigkeit / OrientierungGehörlosigkeit und Kommunikationsprobleme allein begründeten bei vorhandener Lese-/Schreibfähigkeit und nutzbaren elektronischen Orientierungshilfen keinen fortbestehenden Anspruch auf G und B.
28.07.2020SG Aachen
S 12 SB 639/18 B zugesprochen / erhalten
Fortbestehen G/B/HEntziehung war teilweise rechtswidrig; G, B und H blieben bestehen. Für B ist die Anknüpfung an G, Gl oder H und der regelmäßige Hilfebedarf maßgeblich.
13.03.2020Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
L 13 SB 115/18 B abgelehnt / entzogen
Sturz / BarrierefreiheitEin einmaliger Sturz im Zug begründet keine regelmäßige Hilfebedürftigkeit. Auch kann nicht generell unterstellt werden, dass bei ÖPNV-Nutzung regelmäßig Stufen überwunden werden müssen.
18.02.2020SG Aachen
S 18 SB 181/18 B zugesprochen / erhalten
Autismus / KindAutismusbedingte Störung der Orientierungsfähigkeit eines Förderschülers machte bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe erforderlich; B zugesprochen.
15.10.2019SG Aachen
S 12 SB 652/18 B abgelehnt / entzogen
Gesichtsfeldausfall / G als AnknüpfungHalbseitiger Gesichtsfeldausfall führte nicht zu der erforderlichen Orientierungsstörung; G und damit auch B wurden abgelehnt.
23.05.2019SG Düsseldorf
S 4 SB 1110/14 B zugesprochen / erhalten
Regelmäßigkeit / volle VerkehrsmittelRegelmäßig bedeutet nach dieser SG-Entscheidung nicht ausnahmslos bei jeder Fahrt; Erforderlichkeit insbesondere in stark frequentierten Verkehrsmitteln kann genügen. Kein allgemeiner Mindest-GdB 80 für B.
22.03.2019Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 8 SB 3550/18 B zugesprochen / erhalten
Funktionelle GesamtschauKatalog des Teil D Nr. 2 VMG ist nicht abschließend. Mehrere Beeinträchtigungen können in funktioneller Gesamtschau B begründen, wenn sie die selbständige ÖPNV-Nutzung vergleichbar schwer beeinträchtigen.
23.11.2018Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 8 SB 324/18 B zugesprochen / erhalten
Schwerhörigkeit / BindungswirkungBesonderer Bestandskraftfall: eine bindende frühere Feststellung des für B maßgeblichen gesundheitlichen Merkmals durfte nicht allein wegen später abweichender medizinischer Bewertung ignoriert werden. Kein allgemeiner Automatismus bei Schwerhörigkeit.
25.04.2018Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 13 SB 127/16 B zugesprochen / erhalten
Psychotische StörungPsychische Erkrankungen sind nicht ausgeschlossen. Wenn eine psychotische Störung die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne Begleitperson wegen unüberwindbarer psychischer Beeinträchtigungen praktisch unmöglich macht, kann B vorliegen.
08.03.2018Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
L 13 SB 28/17 B zugesprochen / erhalten
Parkinson / Ein- und AussteigenBeim schweren Parkinson-Syndrom genügte der regelmäßig erforderliche Hilfebedarf beim Ein- und Aussteigen; B wurde ab Eintritt der Schwerbehinderteneigenschaft zugesprochen.
30.01.2018Sächsisches Landessozialgericht
L 9 SB 6/15 B abgelehnt / entzogen
Diabetes / KindBeim Kind ist auf einen gedachten Erwachsenen mit denselben krankheitsbedingten Einschränkungen abzustellen. Altersbedingtes Unvermögen zur eigenständigen Insulinsteuerung begründet B nicht.
21.09.2017Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 10 SB 121/14 B abgelehnt / entzogen
GrundvoraussetzungenB setzt zweierlei voraus: Anknüpfung an G, H oder Gl und regelmäßigen behinderungsbedingten Hilfebedarf bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Im konkreten Fall fehlten die Voraussetzungen.
28.01.2016Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
L 13 SB 158/14 B zugesprochen / erhalten
Orientierung / psychische BeeinträchtigungB wurde zusammen mit H zugesprochen; fehlende Fähigkeit, Fahrten sinnvoll zu planen bzw. auf Änderungen zu reagieren, kann einen relevanten Begleitbedarf begründen.
27.11.2015Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
L 13 SB 82/15 B zugesprochen / erhalten
Psychotische Störung / OrientierungPanik und psychotische Orientierungsdefizite machten Begleitung beim Ein-/Aussteigen und während der Fahrt erforderlich; G und B zugesprochen.
11.08.2015BSG
B 9 SB 1/14 R ergänzende Grundlage
Psychische Behinderung / Merkzeichen GPrimär G-Entscheidung: umfassender Behinderungsbegriff erfasst auch psychische Beeinträchtigungen. Wichtige Grundlage für spätere B-Rechtsprechung zu psychischen Erkrankungen.
31.07.2014SG Augsburg
S 8 SB 301/13 B zugesprochen / erhalten
AngsterkrankungAngsterkrankung kann mit anfallsartigen Zuständen vergleichbar sein und G/B begründen; im konkreten Fall B zugesprochen.
28.07.2014Bayerisches Landessozialgericht
L 3 SB 195/13 B abgelehnt / entzogen
Diabetes / KindH bei insulinpflichtigem Diabetes führt nicht automatisch zu B. Die latente Gefahr einer Hypoglykämie genügt nicht; maßgeblich sind dieselben Kriterien wie bei einem Erwachsenen.
19.02.2014Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
L 7 SB 72/12 B abgelehnt / entzogen
Gehörlosigkeit / ErwachsenwerdenNach Schulabschluss, Volljährigkeit und erworbenen Orientierungsfähigkeiten konnten G und B entzogen werden; moderne Kommunikationsmittel wurden als Kompensation berücksichtigt.
08.01.2014SG Berlin, Gerichtsbescheid
S 192 SB 1306/12 B abgelehnt / entzogen
Isoliertes B / InzidentprüfungB kann nicht isoliert festgestellt werden, wenn G bestandskräftig abgelehnt und H/Gl nicht Gegenstand sind; keine inzidente Nachholung von G.
21.02.2013Landessozialgericht Baden-Württemberg
L 6 SB 5788/11 B abgelehnt / entzogen
Gehörlosigkeit / NavigationNach Schul- und Ausbildungsabschluss reichen typische Kommunikationsprobleme Gehörloser nicht automatisch; Karten, Wegbeschreibungen und GPS können die Orientierung unterstützen.
06.02.2013Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
L 11 SB 245/10 B abgelehnt / entzogen
Mehrere MerkzeichenG, B und H wurden im konkreten Fall abgelehnt; ergänzende Entscheidung zur strengen Einzelfallprüfung mehrerer Nachteilsausgleiche.
09.08.2012Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 10 SB 10/12 B abgelehnt / entzogen
Stoma / H als AnknüpfungKünstlicher Darmausgang begründete H nicht; ohne G, Gl oder H scheiterte auch B. Seltene Notfälle erzeugen keine ständige Bereitschaft.
28.07.2009Bayerisches Landessozialgericht
L 15 SB 151/06 B abgelehnt / entzogen
Beweis / G als VoraussetzungUnter alter Rechtslage Bestätigung der Verzahnung von G und B; verweigerte persönliche Begutachtung ging beweisrechtlich zulasten der Klägerin.
09.10.2008Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
L 11 SB 158/08 B abgelehnt / entzogen
Regelmäßigkeit / DauerNeben Regelmäßigkeit verlangte der Senat ein Element der Dauer; im konkreten Fall G, aG und B abgelehnt. Diese Linie wird von späteren Gerichten weiterhin zitiert.
24.11.2005BSG
B 9a SB 1/05 R ergänzende Grundlage
H bei HörsprachschädigungPrimär H: nach beruflicher Erstausbildung ist bei Hörsprachgeschädigten ein besonderer, zeitlich erheblicher Hilfebedarf erforderlich; berufsbegleitender Unterricht an einem Tag pro Woche genügte nicht.
07.12.2004Landessozialgericht für das Saarland
L 5 SB 100/03 B zugesprochen / erhalten
Mukoviszidose / Kind / AnfälleUnvorhersehbare Hustenattacken mit Zyanose bis zu mehrfach täglich begründeten regelmäßigen und dauerhaften Hilfebedarf; B bei Kind zugesprochen.
10.12.2003BSG
B 9 SB 4/02 R B abgelehnt / entzogen
Gehörlosigkeit / AusbildungH und B können nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung entfallen, wenn die früher typischen Hilfs- und Orientierungsbedürfnisse nicht mehr in gleicher Weise bestehen; Gl schafft keinen automatischen B-Anspruch.
12.02.2003BSG
B 9 SB 1/02 R ergänzende Grundlage
Merkzeichen H / HilfebedarfPrimär H: mindestens zwei Stunden tägliche Hilfe regelmäßig ausreichend; zwischen einer und zwei Stunden nur bei besonders hohem wirtschaftlichem Wert. Für B relevant, wenn H als Anknüpfungsmerkzeichen in Betracht kommt.
05.06.2002Bayerisches Landessozialgericht
L 18 SB 29/01 B abgelehnt / entzogen
Anfallsartige GehstörungEin- bis zweimal wöchentlich auftretende Gehstörungen genügten nicht. Erforderlich ist ein deutlich gravierenderer, auf Dauer angelegter Hilfebedarf.
26.09.2001Bayerisches Landessozialgericht
L 18 SB 117/00 B zugesprochen / erhalten
G und B / ältere RechtslageG und B wurden über den streitigen Zeitpunkt hinaus zugesprochen. Ältere Entscheidung; für heutiges Recht vor allem als historische Vergleichsentscheidung nutzbar.
13.08.1997BSG
9 RVs 1/96 ergänzende Grundlage
Merkzeichen G / offene RegelbeispielePrimär G: Regelbeispiele sind nicht abschließend; andere Behinderungen können bei gleich schweren funktionellen Auswirkungen gleichgestellt werden. Grundlage der späteren funktionalen B-Rechtsprechung.
12.02.1997BSG
9 RVs 1/95 ergänzende Grundlage
Kinder / AltersvergleichPrimär RF, aber grundlegend für die kindbezogene Methodik: bei beförderungsbezogenen Merkzeichen ist der Zweck des Nachteilsausgleichs maßgeblich; spätere B-Rechtsprechung knüpft daran an.
12.11.1996BSG
9 RVs 5/95 B abgelehnt / entzogen
Gehörlosigkeit / 16. LebensjahrGrundlegend zur Entziehung von G und B bei Gehörlosen nach Reifung/16. Lebensjahr; tatsächliche und rechtliche Änderungen sind nach § 48 SGB X zu prüfen.
17.10.1996Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
L 4 Vs 145/95 B abgelehnt / entzogen
Dialyse / DauerDreimal wöchentliche Dialyse mit möglichem Schwindel danach genügte nicht; neben Regelmäßigkeit verlangte das Gericht ein auf Dauer vergleichbar gravierendes Begleiterfordernis.
06.09.1989BSG
9 RVs 1/88 ergänzende Grundlage
Unentgeltliche Beförderung / BesitzstandPrimär Wertmarken- und Besitzstandsrecht; ergänzend für die historische Verzahnung der Beförderungsregelungen und Merkzeichen.
13.07.1988BSG, Urteil – 9/9a RVs 14/87
B zugesprochen / erhalten
Armfunktionsverlust / FesthaltenGesundheitliche B-Voraussetzungen bejaht: wegen fehlender Armbeweglichkeit war sichere alleinige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht verantwortbar. B blieb rechtlich an die damalige G-Voraussetzung gekoppelt.
11.11.1987BSG, Urteil – 9a RVs 6/86
B abgelehnt / entzogen
Verzahnung G/BHistorische Grundentscheidung zur Verzahnung von G und B: entfällt die für die Beförderungsberechtigung erforderliche Grundlage G, kann B nicht isoliert fortbestehen. Heute ist die Anknüpfung auf G, Gl oder H erweitert.

Zusammenfassung

Die Rechtsprechung zum Merkzeichen B lässt sich auf eine klare Funktionsfrage verdichten: Kann der schwerbehinderte Mensch öffentliche Verkehrsmittel typischerweise selbständig benutzen oder benötigt er dafür infolge seiner Behinderung regelmäßig eine andere Person? Die Diagnose allein entscheidet nicht. Ebenso wenig genügt ein bloß allgemeiner Betreuungs- oder Sicherheitsbedarf.

Die aktuelle Linie verlangt einen objektiven, verkehrsmittelbezogenen Hilfebedarf. Gleichzeitig sind die VMG-Katalogfälle nicht abschließend; körperliche, geistige, psychische und Sinnesbeeinträchtigungen können in einer funktionellen Gesamtschau B begründen. Bei Kindern ist die Gesundheitsstörung auf einen gedachten Erwachsenen zu übertragen. Bei Gehörlosen und bei Menschen mit Autismus ist besonders sorgfältig zwischen allgemeinem Unterstützungsbedarf und einer tatsächlich fehlenden Fähigkeit zur selbständigen ÖPNV-Nutzung zu unterscheiden.